Der Staat hat ein Interesse daran, den energetischen Aus- und Umbau von Immobilien zu fördern, um die eigenen Umweltziele zu erreichen. Daher profitieren Sie insbesondere bei einer geplanten energetischen Sanierung Ihrer Bestandsimmobilie von entsprechenden Förderungen.
Neben der Möglichkeit, Investitionszuschüsse oder Kredite für das Sanierungsvorhaben zu bekommen, können Sie auch von steuerlichen Erleichterungen profitieren. Dabei können maximal 20 % der Investitionskosten für die Maßnahmen zur energetischen Sanierung steuerlich geltend gemacht werden.
Sollten Sie einen Energieberater hinzuziehen, dann ist dieser zu 50 % steuerlich förderbar. Sanierer profitieren von einer Verringerung der Einkommenssteuer über die nächsten 3 Jahre. Im ersten und zweiten Jahr sind es 7 %, im dritten Jahr noch 6 % Verringerung der Einkommenssteuer. Die Förderung ist auf 40.000 Euro gedeckelt, wenn 200.000 Euro Investitionskosten erreicht werden.
Achtung: Diese Förderung ist nicht mit anderen Fördermöglichkeiten kombinierbar.
Förderung der Handwerkerleistung
Immobilienbesitzer profitieren zusätzlich von einer Förderung der Handwerkerleistungen. 20 % der Kosten von HandwerkerLeistungen für Erhaltung, Renovierung und Modernisierung können von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Der jährlich abzugsfähige Betrag liegt zurzeit bei 1.200 Euro. Insgesamt sind Handwerkerleistungen von bis zu EUR 6.000 Euro begünstigt.
Die Modernisierung bzw. Erneuerung der Dachfenster ist ein wichtiger Baustein, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu erhöhen. Die BEG-Förderung fasst seit dem 1. Januar 2021 sämtliche Zuschüsse und Kredite der KfW-Bank und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle zusammen, sodass nun noch einfacher Anträge gestellt werden können.
Das beinhaltet die BEG-Förderung:
Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Effizienzhausstandard und liegt zwischen 15 % und maximal 40 %. Zusätzlicher Förderbonus bei einem individuellen Sanierungsfahrplan
Es lohnt sich in vielen Fällen, das Sanierungsvorhaben zusammen mit einem Energieberater zu planen. Dieser kann Ihnen nach einem persönlichen Vor-Ort-Termin einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, indem beispielsweise Maßnahmen zur Austausch der Dachfenster enthalten sind. Dieser individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird mit bis zu 5000 € BEG Förderung unterstützt. Darüber hinaus kann der iSFP auch zu 5 % als Sanierungsleistung angerechnet werden.
Neu seit dem 22.9.2022: Bis zu 45 % Förderung für WPB
Seit Ende September 2022 sind Gebäude, die durch ihren energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehören, besonders förderfähig. Sie erhalten bis zu 45 % BEG-Förderung.
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Anliegen persönlich weiter und gehen individuell auf Ihre Fragen ein. Sie wünschen eine Beratung zum passenden Dachfenster oder haben Fragen zu den Montagearbeiten? Kein Problem. Unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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