20 % der Kosten von Handwerkerleistungen für Erhaltung, Renovierung und Modernisierung können von der Einkommenssteuer abgezogen werden.
Der jährlich abzugsfähige Betrag liegt zurzeit bei EUR 1.200,00. Insgesamt sind Handwerkerleistungen von bis zu EUR 6.000,00 begünstigt.
In der Rechnung an den Endkunden müssen das Material und die Handwerkerleistung getrennt und ersichtlich aufgeführt werden. Montagematerial und Entsorgungskosten sind nicht förderfähig.
Weitere Änderungen hierzu sollte man der Tagespresse oder aktuellen Publikationen entnehmen.
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Anliegen persönlich weiter und gehen individuell auf Ihre Fragen ein. Sie wünschen eine Beratung zum passenden Dachfenster oder haben Fragen zu den Montagearbeiten? Kein Problem. Unsere freundlichen und kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.